Nutzungsbedingungen
Quelle: BVA
Folgende Behörden/Institutionen sind nutzungsberechtigt:
- Verfassungsorgane des Bundes
- Oberste Bundesbehörden einschließlich deren nachgeordneten Behörden,
- Bundesgerichte,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (zu den Stiftungen des Bundes gehören auch diejenigen, die nach Landesrecht errichtet wurden, deren Stiftungsvermögen aber mindestens zur Hälfte vom Bund finanziert wurde),
- zu mindestens 50 % institutionell geförderten Zuwendungsempfänger des Bundes sowie diesen gleich gestellte (gleich gestellt sind die Zuwendungsempfänger - „quasi institutionell gefördert“ -, deren Finanzbedarf überwiegend vom Bund gedeckt wird),
- Unternehmen des Bundes, unabhängig von ihrer Rechtsform, soweit der Anteil des Bundes mindestens 50 % beträgt und diese nicht im Wettbewerb mit Privaten stehen.
Grundvoraussetzung für die Nutzung des TMS ist für alle Behörden/Institutionen die Teilnahme am Kreditkartenvertrag des Bundes!