Reisekostensätze Ausland (Auslandstage- und -übernachtungsgelder)
Für eintägige Auslandsdienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden beträgt das Auslandstagegeld 80 Prozent des in der Anlage zur ARVVwV angegebenen Betrages. Bei mehrtägigen Auslandsdienstreisen wird für den An- und Abreisetag - unabhängig von der Dauer der Abwesenheit an diesen Tagen - ein Auslandstagegeld in Höhe von 80 Prozent des vollen Tagegeldsatzes gewährt, wenn an diesen Tagen bzw. an einem anschließenden oder vorhergehenden Tag eine Übernachtung außerhalb der Wohnung stattgefunden hat.
Für die in der Anlage zur ARVVwV nicht erfassten Gebiete oder Länder ist das Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld von Luxemburg maßgebend (§ 3 Absatz 2 ARV).
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Stand 02.12.2022