Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) nach Großbritannien ab 02. April 2025

Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise nach Großbritannien ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation/ETA), sofern nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel oder ein Visum vorliegt. 

Die Beantragung der ETA ist ausschließlich online möglich über die offizielle ETA-App (https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk/apply/electronic-travel-authorisation/easier-on-the-app) und das Portal der Britischen Regierung (https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk/apply/electronic-travel-authorisation/how-to-apply).

Ein entsprechender Antrag sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf (mindestens drei Tage) eingereicht werden. Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig (10 GBP, ab dem 09.04.2025 16 GBP).
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).

Bei einer Einreise vor dem 2. April 2025 nach Großbritannien wird für die Ausreise keine ETA benötigt.
Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) wird ebenfalls keine ETA benötigt.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Website des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/grossbritanniensicherheit-206408) und der britischen Regierung (https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta).

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Stand 24.03.2025