Regelungen für die Einreise nach Deutschland bleiben gelockert

Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung werden die seit Juni geltenden Regeln verlängert.

Seit dem 01.06.2022 ist grundsätzlich kein 3-G-Nachweis mehr für die Einreise nach Deutschland erforderlich. Einreisende müssen somit nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Lediglich für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt weiterhin die 3-G-Nachweis-Pflicht sowie die strengen Anmelde- und Quarantäneregelungen.

Mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung, die das Kabinett inzwischen beschlossen hat, wurden diese Regelungen bis zum 30. September 2022 verlängert.

Weitere Informationen können Sie den nachstehend verlinkten Internetseiten entnehmen.

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Stand 29.08.2022