Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)

Dienstreisen, die nicht durch Telefon- oder Videokonferenzen ersetzt werden können, sollen nachhaltiger und umweltverträglicher gestaltet werden.

Die Kriterien Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit wurden nicht nur im Bundesreisekostengesetz, sondern nunmehr auch in der BRKGVwV verankert. Bei der Erstattung von Reisekosten steht nicht mehr nur der Wirtschaftlichkeitsaspekt im Vordergrund. Vielmehr sind Reisekosten für unvermeidbare Dienstreisen auch dann als notwendig anzusehen, wenn sie durch umweltverträgliches und nachhaltiges Reisen entstehen.

Die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz, die am 01.10.2021 in Kraft getreten ist, enthält folgende Vorgaben zur Umsetzung der neuen Kriterien:

Reisevermeidung
Bei der Genehmigung einer Dienstreise muss zunächst immer geprüft werden, ob das Dienstgeschäfts auch durch eine Telefon- oder Videokonferenz erledigt werden kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf die Dienstreise genehmigt werden.

Bahn vorrangig vor Flügen

Die Nutzung der Bahn ist – bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands sowie im grenznahen Raum und bei Reisen in gut angebundene Städte von Nachbarstaaten - immer möglich, auch wenn die Kosten höher sind als die eines anderen Reisemittels (z. B. eines Flugzeugs). Sollten durch Bahnreisen zusätzliche Kosten, z.B. Tage- und Übernachtungsgelder, entstehen, werden diese ebenfalls erstattet.

Klimaverträgliche Mietwagennutzung

Mietwagen können nur dann angemietet werden, wenn weder regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel genutzt werden können noch ein Dienstkraftfahrzeug zur Verfügung steht. Zudem sollen vorrangig Elektrofahrzeuge genutzt werden.

Umweltzertifizierte Hotels

Auch höhere Kosten für die Übernachtung in einem Hotel mit Umweltsiegel oder einem vergleichbaren Zertifikat können als notwendige Reisekosten erstattet werden, wenn das Hotelverzeichnis des Bundes kein umweltzertifiziertes Hotel für den Ort ausweist.

Das Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet derzeit Empfehlungen, welche Umweltzertifikate für Beherbergungsbetriebe die erforderlichen Standards erfüllen. Nach Abschluss dieses Prozesses werden diese Empfehlungen per Rundschreiben veröffentlicht. Bis dahin können vorübergehend alle bereits bestehenden Zertifikate aus der TMS-Hotelliste und dem Bundzugang zu HRS anerkannt werden.

Weiterführende Verlinkung:

Diese Seite

Stand 15.10.2021